Baumarkt für alle. Audit für alle.

Wir haben die gesamte digitale Experience in Deutschland und Polen systematisch auf motorische, visuelle und kognitive Barrieren geprüft. Ein fundierter Status-Quo, der zeigt, dass echte Teilhabe an jedem Touchpoint beginnt.

Client
OBI
Testkriterien
BITV & WCAG 2.2
Flows
15

Keine Floskeln, keine Buzzwords. Nur das, was wirklich liefert.

  • -17 %

    potenzielle Abbruchrate durch Blocker-Entfernung
  • +25 %

    Reichweiten-Potenzial durch BFSG-Konformität
  • +36 %

    Usability-Score in den Kern-Flows
  • Rechtssicherheit nach WCAG 2.2

Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand. Es ist Mehrwert.

Barrieren abgebaut. Funktionen aufgebaut.

Tastaturbedienung

Eine Steuerung ohne Maus ist essenziell, doch fehlende Fokusindikatoren und "Tastaturfallen" blockierten die Navigation in Modals und Karussells.

  • Definition eines kontrastreichen Fokusrahmens (min. 3:1) empfohlen.
  • Fokus-Trap-Logik für Modals und Sidebars spezifiziert.
  • ESC-Tasten-Funktion zum Schließen von Dialogen als Standard definiert.

Semantik & Alternativtexte

Screenreader benötigen klare Rollen, doch generische Elemente (span/div) und fehlende Labels machten Icon-Buttons für blinde Nutzer unsichtbar.

  • Einsatz von aria-label für Textalternativen bei Icon-Buttons empfohlen.
  • Nutzung nativer HTML-Elemente (button, a) statt generischer Tags priorisiert.
  • Dekorative Grafiken für den Lesefluss ausgeblendet.
Vergleich von nicht zugänglichem div-Element und korrekt verwendetem Button-Element zur Verbesserung der Screenreader-Zugänglichkeit.

Formulare & Eingabemethoden

Suche und Checkout müssen verständlich sein, aber beim Tippen verschwindende Placeholder-Texte führten zu Orientierungsverlust.

  • Implementierung dauerhaft sichtbarer Labels (oberhalb/neben Feldern) empfohlen.
  • Semantische Gruppierung von Checkboxen festgelegt.
  • Verknüpfung von Beschriftungen spezifiziert.

Visuelle Darstellung & Kontraste

Inhalte müssen wahrnehmbar sein, doch unzureichende Kontraste (speziell bei Orangetönen) und Schriftgrafiken verhinderten die individuelle Anpassbarkeit.

  • Anpassung der Farbkontraste für alle UI-Elemente und Zustände empfohlen.
  • Ersetzung von Schriftgrafiken durch HTML-Text zur Skalierbarkeit.
  • Sicherstellung der Kompatibilität mit Hochkontrastmodi.
Christian Blank

Bereit für Web, das alle erreicht?

Use Case mit Christian besprechen

Accessibility ist kein Add-On. Sondern Teil des Plans.

Barrierefreiheit basiert nicht auf Bauchgefühl – sondern auf klaren Standards.

  • WCAG 2.2

    Die Web Content Accessibility Guidelines (W3C) sind der internationale Standard für barrierefreie digitale Produkte.
    Sie beschreiben, wie Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für alle nutzbar sind – basierend auf vier Prinzipien:
    Wahrnehmbarkeit. Bedienbarkeit. Verständlichkeit. Robustheit.

  • BITV 2.0

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung regelt in Deutschland, wie digitale Barrierefreiheit konkret umzusetzen ist. Sie überträgt die WCAG-Kriterien in nationales Recht und legt fest, welche Anforderungen öffentliche Stellen erfüllen müssen. Damit wird Barrierefreiheit rechtlich verbindlich und überprüfbar.

  • EN 301 549

    Die europäische Norm EN 301 549 beschreibt technische Anforderungen an barrierefreie IT-Produkte und digitale Services. Sie bildet die Grundlage für Prüfungen, Beschaffung und Marktüberwachung auf EU-Ebene. So sorgt sie für einheitliche Standards und klare Bewertungs-kriterien in allen Mitgliedsstaaten.